EU-Waffenrecht: VDB drängt in Brüssel auf klare Grenzen bei neuen Straftatbeständen
Bei Gesprächen in Brüssel setzt sich VDB-Präsident Michael Blendinger für eine klare Abgrenzung zwischen illegalem Waffenhandel und geringfügigen Verstößen erlaubter Besitzer ein.

VDB-Präsident Michael Blendinger hat bei Gesprächen in Brüssel eine deutlichere Abgrenzung der geplanten EU-Straftatbestände zum illegalen Waffenhandel gefordert. Anlass war die FACE-Generalversammlung am 29. und 30. September. Der VDB berichtete darüber am 12. Oktober. Blendinger nahm zugleich als Präsident des europäischen Waffenhandelsverbands AECAC teil.
Im Mittelpunkt standen die Evaluierung der Feuerwaffenrichtlinie und das Gesetzgebungsverfahren 2026/0059(COD). Blendinger warb dafür, geringfügige Verstöße von überprüften Erlaubnisinhabern nicht mit schwerer organisierter Kriminalität gleichzusetzen. Außerdem sprach er sich für klarere Regeln beim genehmigten Transport durch Transitländer und digitale Verbringungserlaubnisse aus.
Zu seinen Gesprächspartnern gehörten die Europaabgeordnete Lena Düpont und José Romero Morgaz aus der Generaldirektion Migration und Inneres der EU-Kommission.
Der Richtlinienvorschlag gegen illegalen Feuerwaffenhandel befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament führt ihn mit dem Stand „Entscheidung des Ausschusses ausstehend“. Die Gespräche haben somit noch keine neuen Pflichten für Waffenbesitzer geschaffen.
Verfahrensstand beim Europäischen Parlament: Quelle: oeil.europarl.europa.eu
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